0283/23
Bauern-/Landhaus
gegen Gebot
zzgl. 7,14% Provision , mind. jedoch 2.000,00 € pauschale Bearbeitungsgebühr inkl. Mwst.
15345 Garzau-Garzin
4.900,00 m²
78.204,00 m²

Objektdaten

Grundstücksfläche 78.204,00 m²
Baujahr ca. 1880/1911
Gewerbefläche 4.900,00 m²
Energieausweis nicht vorhanden
Erschließung voll erschlossen

Objektbeschreibung

  • Dieses Schloss in Garzau ist in eine wunderschöne Parkanlage eingebettet und besitzt Geschichte!
  • Garzau-Garzin ist eine amtsangehörige Gemeinde im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg
  • Es sind ca. 50 km bis zum Alexanderplatz ( City Ost ) und ca. 80 km bis zum Kurfürstendamm ( City West )
  • Das Schloss ist ca. 5 km westlich vom Ortskern Garzau Garzin gelegen
  • Es besitzt ein vollständig eingefriedetes Grundstück
  • Die Schlossanlage stammt aus den Jahren 1880 und 1910 nebst Anbau ( Küchentrakt ), auf dem Gelände befindet sich zusätzlich eine Gebäudegruppe aus den 70ziger Jahren
  • Das Schloss besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss sowie 2 Obergeschossen und einem Dachgeschoss welches nicht ausgebaut ist.
  • Der Zustand des EG und des 1.OG ist mindestens renovierungsbedürftig, teilweise auch sanierungsbedürftig.
  • Das 2.OG ist zum Teil entkernt und vollständig sanierungsbedüftig.
  • Der Dachstuhl ist unausgebaut, ohne Raumaufteilung und leerstehend.
  • Teilsanierungen, vornehmlich in den bewohnten Gebäudeteilen haben stattgefunden.
  • Andere Bereiche weisen noch den Standard der siebziger Jahre auf.
  • Die bewohnbaren Teile des Gebäudes werden zur Zeit sowohl zu Wohnzwecken als auch zu gewerblichen Ausstellungszwecken genutzt.
  • Gebäudegruppe aus den 70ziger Jahren
  • Diese besteht aus teilsanierten Gebäudeteilen, im Mittelteil befindet sich der Eingang und Zugang zu den zwei Flügeln
  • Dabei verfügen diese Gebäudeteile jeweils über ein Kellergeschoss und 2 Obergeschosse
  • Das Gebäude wird derzeit noch als Büro- und Ausstellungsgebäude genutzt.
  • Die Parkanlage besitzt einen alten Baumbestand wobei das gesamte Flurstück ein Bodendenkmal ist.
  • Dies ist so zu verstehen dass auf diesem Flurstück die Realisierung von Bodeneingriffen (z.B. Tiefbaumaßnahmen) erst nach Abschluss archäologischer Dokumentations- und Bergungsmaßnahmen (§ 9 Abs. 3 und 4, 7 Abs. und 4, BbgDSchG) und Freigabe durch die Denkmalschutzbehörde zulässig ist.
  • Das gesamte Schlossgebäude selbst ist ein Einzeldenkmal.
  • "Gemäß § 2 Abs.1 Denkmalschutzgesetz ist die Gutsanlage Garzau mit Schloß, Park und Wirtschaftshof ein Einzeldenkmal aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen, landschaftsgestalterischen sowie städtebaulichen Bedeutung."
  • Dabei unterliegt die Gebäudeanlage aus den 70ziger Jahren sowie der Wirtschaftsanbau des Schlosses NICHT dem Denkmalschutz! Diese können also jederzeit saniert, verändert oder abgerissen werden.
  • Dieses Angebot stammt aus einer Insolvenz, Preis gegen Gebot. Dabei ist die Zustimmung von Insolvenzverwalter und Grundpfandrechtsgläubiger erforderlich.
  • Weitere Informationen/Unterlagen gerne auf Anfrage.

Energieausweis: nicht vorhanden. Besichtigungen dürfen daher nur unter Vorbehalt erfolgen.


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Kontakt

Herr Ludwig Wohlfart

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Herr Ludwig Wohlfart

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Mobil: +49 175 5926020

Email: wohlfart@impro.de

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