Objekt weiterempfehlen
, Coschen, Flur 1 ; FS 598; 366/1; 366/2
Objektdaten
Objektbeschreibung
- drei Flurstücke in der Gemarkung Coschen und ein Flurstück in der Gemarkung Steinsdorf
- Coschen ist ein Ortsteil der Gemeinde Neißemünde
- Steinsdorf ist ein Ortsteil der Gemeinde Neuzelle
- Landkreis Oder-Spree im Land Brandenburg
- die Orte liegen ca. 7 Kilometer nördlich von Guben
- Flurstück 598 (Coschen): 3493 m² ,Landwirtschaftsfläche mit Waldanteil
- Flurstück 366/2 (Coschen): 5696 m², Waldfläche mit Anteil Landwirtschaftsfläche
- Flurstück 366/1 (Coschen): 648 m², Grünfläche, unmittelbar an der Neiße, Wertansatz 0,10 EUR/m² wegen erheblicher Nutzungseinschränkungen im Uferbereich der Neiße
- Flurstück 184 (Steinsdorf); 7440 m², Waldfläche
Energieausweis: nicht vorgeschrieben
Anfrage zum Objekt stellen:
Ihr Ansprechpartner:
Herr Ronald Woschick
Tel: +49 351 8993351
Fax: +49 351 8993321
Mobil:
Email: woschick@impro.de
Für die Anzeige der Immobilien in einer Karte wird "Google Maps" - ein Dienst von Google - verwendet. Weitere Informationen zum Datenschutz von Google finden Sie unter https://policies.google.com/privacy. Bei der Verwendung des Dienstes "Google Maps" können personenbezogene Daten in Drittländer übermittelt werden.
Mit Ihrem Einverständnis aktivieren Sie "Google Maps" auf dieser Seite und stimmen der Übertragung von Daten an Google zu. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen, indem Sie den Cookie impro_googlemaps_consent löschen.
Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen unseres Auftraggebers ohne Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Alle unsere Angebote sind nur für Sie, den Interessenten, bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zu dem nachgewiesenen Objekt zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Käuferprovision zu ersetzen.
Bei Angeboten aus Insolvenzen oder Bankenverwertungen bedürfen diese der Zustimmung des Insolvenzverwalters oder des Grundpfandgläubigers bzw. eines Zuschlages vom Amtsgericht im Wege einer Zwangsversteigerung.
Hinweis Datenschutz: Zur ordnungsgemäßen Erbringung unserer Dienstleistung, ist eine elektronische Speicherung Ihrer persönlichen Daten vorgesehen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche wir Ihnen auf Wunsch zusenden, sowie jederzeit über unserer Internetseite zur Verfügung stellen.