Objekt weiterempfehlen
Objektdaten
Objektbeschreibung
- Beendorf ist eine Gemeinde im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt
- ca. 7 km östlich von Helmstedt unmittelbar an der Grenze zu Niedersachsen
- ca. 850 Einwohner
Objekt:
- an einer befahrenen Straße gelegen
- 1,5 geschossiges Fachwerkhaus
- Doppelhaushälfte
- augenscheinlicher Sanierungsbedarf
- u. a. Dach, Fassade, Schornstein, Fenster
- Grundstück von hinten nicht einsehbar
Hinweise:
- Das Objekt konnte nicht von innen besichtigt werden. Weitere Unterlagen stehen nicht zur Verfügung, somit wurde die Quadratmeteranzahl überschlägig geschätzt. Die fehlende Innenbesichtigung und die mögliche Müllentsorgung wurden im Kaufpreis bereits berücksichtigt. Des Weiteren wird augenscheinlich von einem allgemeinen Sanierungsbedarf, insbesondere im Innenbereich ausgegangen.
- Das Objekt bieten wir aus einem Insolvenzverfahren an. Kauf gegen Gebot. Die Zustimmung der Insolvenzverwalterin ist notwendig.
Energieausweis: nicht vorhanden. Besichtigungen dürfen daher nur unter Vorbehalt erfolgen.
Anfrage zum Objekt stellen:
Ihr Ansprechpartner:
Herr Steffen Busch
Tel: +49 30 33007818150
Fax: +49 30 33007818160
Mobil: +49 176 38648938
Email: busch@impro.de
Für die Anzeige der Immobilien in einer Karte wird "Google Maps" - ein Dienst von Google - verwendet. Weitere Informationen zum Datenschutz von Google finden Sie unter https://policies.google.com/privacy. Bei der Verwendung des Dienstes "Google Maps" können personenbezogene Daten in Drittländer übermittelt werden.
Mit Ihrem Einverständnis aktivieren Sie "Google Maps" auf dieser Seite und stimmen der Übertragung von Daten an Google zu. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen, indem Sie den Cookie impro_googlemaps_consent löschen.
Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen unseres Auftraggebers ohne Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Alle unsere Angebote sind nur für Sie, den Interessenten, bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zu dem nachgewiesenen Objekt zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Käuferprovision zu ersetzen.
Bei Angeboten aus Insolvenzen oder Bankenverwertungen bedürfen diese der Zustimmung des Insolvenzverwalters oder des Grundpfandgläubigers bzw. eines Zuschlages vom Amtsgericht im Wege einer Zwangsversteigerung.
Hinweis Datenschutz: Zur ordnungsgemäßen Erbringung unserer Dienstleistung, ist eine elektronische Speicherung Ihrer persönlichen Daten vorgesehen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche wir Ihnen auf Wunsch zusenden, sowie jederzeit über unserer Internetseite zur Verfügung stellen.