FAQ - oft gestellte Fragen


Frage: Warum werden Objekte ohne Preis bzw. gegen Gebot offeriert?

Antwort: Bei Verkäufen aus einer Insolvenzmasse oder einem notleidenden Bankenengagement müssen i.d.R. ein oder mehrere Grundpfandrechtsgläubiger einem Verkauf unter Grundpfandwert zustimmen. Diese Zustimmung wird erbeten, wenn ein schriftliches Angebot vorliegt.



Frage: Wer ist im Insolvenzverfahren der Verkäufer?

Antwort: Der Insolvenzverwalter verkauft als vom Amtsgericht bestellter Verwalter über das Vermögen eines Insolvenzschuldners.



Frage: Kann ich rechtssicher von einem Insolvenzverwalter erwerben?

Antwort: Der Kauf eines Objektes aus einer Insolvenzmasse von einem Insolvenzverwalter ist rechtlich sicherer als ein "normaler" Kauf vom Eigentümer, da zuvor ein Insolvenzvermerk das Grundbuch geschlossen hat.



Frage: Können bestehende Forderungen des Insolvenzschuldners bei einem Kauf auf mich übergehen?

Antwort: Nein. Das Grundbuch wird frei von jeglichen Belastungen Dritter geliefert, es sei denn, ein Käufer hat auf ausdrücklichen Wunsch einer Übernahme von Rechten Dritter im Notarvertrag zugestimmt.



Frage: Gibt es beim Kauf einer Immobilie aus dem Insolvenzverfahren besondere Risiken zu beachten?

Antwort: Da der Verkäufer in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter meist nicht der Nutzer einer Immobilie ist, kennt er i.d.R. die Immobilie und somit auch deren Beschaffenheit nicht. Es ist Aufgabe des Käufers, sich vor dem Vertragsabschluss ein genaues Bild von dem Objekt zu machen. Der Insolvenzverwalter wird immer eine Haftung aus Beschaffenheitsgründen umfangreich ausschließen. Dies spiegelt sich jedoch in den zum Teil attraktiven Kaufpreisen wieder.



Frage: Was muss ich bei Kaufinteresse tun?

Antwort: Vereinbaren Sie mit einem unserer Spezialisten einen Besichtigungstermin vor Ort und prüfen Sie das Objekt. Danach können Sie das schriftliche Kaufangebot abgeben. Wir holen dann die Zustimmung aller am Verfahren Beteiligten ein. Nach der Zustimmung wird ein Notartermin vereinbart, um das Eigentum zu übertragen.



Frage: Wie hoch sind die Kaufnebenkosten?

Antwort: Neben der gesetzlichen Grunderwerbssteuer fallen die Kaufnebenkosten für Grundbucheintragungen, Notar, Provision oder Bearbeitungsgebühren usw. an. Die "Faustformel" für die Kaufnebenkosten liegt bei 11% bis 12%. Einige dieser Kosten sind als Aufwendungen im Jahr der Anschaffung steuerlich absetzbar. Hierüber gibt Ihr Steuerberater oder das Finanzamt Auskunft.