News
Verkauf einer exclusiven Villa im Grunewald
Bieterverfahren endet mit einem zufriedenstellenden Verkauf
26.01.2023
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Grundsteuer: Wir unterstützen Sie
Im Rahmen der Reform zur Grundsteuerfestsetzung, werden in den nächsten Wochen alle Eigentümer dazu aufgefordert, gegenüber ihrem Finanzamt ab 01.07.2022 bis spätestens 31.10.2022 eine aktuelle Feststellungserklärung für jede einzelne Immobilie und jedes Grundstück abzugeben. Wir gehen davon aus, dass diese Anforderung dabei im laufenden Insolvenzverfahren in Ihren Aufgaben- und Verantwortungsbereich fällt.
Gern unterstützen wir Sie bei der Erfüllung dieser Anforderung.
Neben zahlreichen Daten aus dem Grundbuch, aktuellen Bodenrichtwerten und Ertragsmesszahlen, werden Flächenangaben, Baujahre und Erläuterungen zur Nutzung der Objekte/Flächen angefordert.
Wir können für Sie alle Daten zusammentragen, recherchieren, aktualisieren und Ihnen in übersichtlicher Form zur Verfügung stellen. Unsere Direktzugänge zum elektronischen Grundbuch, unsere Immobilienerfahrungen und die bereits vorhandenen Kenntnisse Ihrer Objekte können wir dafür nutzen sowie fehlende Daten ergänzen.
Die Kosten unserer Zuarbeit werden, je nachdem ob wir das jeweilige Objekt bereits kennen oder erst alle Daten neu recherchieren müssen, individuell kalkuliert und vorab mit Ihnen abgestimmt.
Wir hoffen sehr, Ihnen eine sinnvolle Arbeitserleichterung anbieten zu können und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Die Übersendung der Erklärungen an die Finanzämter ist jedoch ausschließlich in elektronischer Form über Elster bzw. die zugelassenen elektronischen Wege der Steuerberater/Rechtsanwälte erlaubt. Diese Übermittlung können wir Ihnen daher leider nicht abnehmen.
Über die zentrale Mailadresse: grundsteuer@impro.de können Sie schnell und unkompliziert auf uns zukommen.
Gern unterstützen wir Sie bei der Erfüllung dieser Anforderung.
Neben zahlreichen Daten aus dem Grundbuch, aktuellen Bodenrichtwerten und Ertragsmesszahlen, werden Flächenangaben, Baujahre und Erläuterungen zur Nutzung der Objekte/Flächen angefordert.
Wir können für Sie alle Daten zusammentragen, recherchieren, aktualisieren und Ihnen in übersichtlicher Form zur Verfügung stellen. Unsere Direktzugänge zum elektronischen Grundbuch, unsere Immobilienerfahrungen und die bereits vorhandenen Kenntnisse Ihrer Objekte können wir dafür nutzen sowie fehlende Daten ergänzen.
Die Kosten unserer Zuarbeit werden, je nachdem ob wir das jeweilige Objekt bereits kennen oder erst alle Daten neu recherchieren müssen, individuell kalkuliert und vorab mit Ihnen abgestimmt.
Wir hoffen sehr, Ihnen eine sinnvolle Arbeitserleichterung anbieten zu können und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Die Übersendung der Erklärungen an die Finanzämter ist jedoch ausschließlich in elektronischer Form über Elster bzw. die zugelassenen elektronischen Wege der Steuerberater/Rechtsanwälte erlaubt. Diese Übermittlung können wir Ihnen daher leider nicht abnehmen.
Über die zentrale Mailadresse: grundsteuer@impro.de können Sie schnell und unkompliziert auf uns zukommen.
22.03.2022
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