0247/16
Eigentumswohnung
gegen Gebot
zzgl. 7,14% Gesamtprovision , mind. jedoch 1.785,00 € Gesamtbearbeitungsgebühr inkl. Mwst.
1024 Budapest II. KER
45,00 m²

Objektdaten

Baujahr ca. 1960
Wohnfläche 45,00 m²
Energieausweis nicht vorhanden
Zimmeranzahl 2
Erschließung voll erschlossen

Objektbeschreibung

  • Budapest ist die Hauptstadt und zugleich größte Stadt Ungarns, ca. 1,7 Millionen Einwohnern
  • 2 Zimmerwohnung im 2. Bezirk von Budapest (nördlichen Stadtteil)
  • sehr gute Wohnlage in einer Fußgängerzone
  • Renovierungsbedarf vorhanden
  • Haus mit Aufzug, Wärmeversorgung mittels Fernwärme
  • Nießbrauchrecht vorhanden, daher aktuell kein Eigenbedarf möglich
  • weitere Details auf Anfrage
  • Dieses Objekt bieten wir aus einem Insolvenzverfahren an.
  • Preis gegen Gebot. Ein schriftliches Kaufgebot wird benötigt.

Energieausweis: nicht vorhanden. Besichtigungen dürfen daher nur unter Vorbehalt erfolgen.


×

Anfrage zum Objekt stellen:

Kontakt

Herr Maik Elliger

Ihr Ansprechpartner:
Herr Maik Elliger

Tel: +49 361 663929210
Fax: +49 361 663929260
Mobil: +49 173 3923303

Email: elliger@impro.de

Für die Anzeige der Immobilien in einer Karte wird "Google Maps" - ein Dienst von Google - verwendet. Weitere Informationen zum Datenschutz von Google finden Sie unter https://policies.google.com/privacy. Bei der Verwendung des Dienstes "Google Maps" können personenbezogene Daten in Drittländer übermittelt werden.

Mit Ihrem Einverständnis aktivieren Sie "Google Maps" auf dieser Seite und stimmen der Übertragung von Daten an Google zu. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen, indem Sie den Cookie impro_googlemaps_consent löschen.

Ja, ich bin einverstanden.


Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen unseres Auftraggebers ohne Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Alle unsere Angebote sind nur für Sie, den Interessenten, bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zu dem nachgewiesenen Objekt zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Käuferprovision zu ersetzen.

Bei Angeboten aus Insolvenzen oder Bankenverwertungen bedürfen diese der Zustimmung des Insolvenzverwalters oder des Grundpfandgläubigers bzw. eines Zuschlages vom Amtsgericht im Wege einer Zwangsversteigerung.


Hinweis Datenschutz: Zur ordnungsgemäßen Erbringung unserer Dienstleistung, ist eine elektronische Speicherung Ihrer persönlichen Daten vorgesehen. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche wir Ihnen auf Wunsch zusenden, sowie jederzeit über unserer Internetseite zur Verfügung stellen.